In manchen Gegenden sind Kleinwindkraftanlagen, die zwischen fünf und zehn Metern erreichen, grundsätzlich genehmigungsfrei. In anderen Gegenden wiederum muss auch eine Mini-Anlage von drei Metern genehmigt werden und sämtliche Auflagen erfüllen, die genauso an Großwindanlagen gestellt werden. Mancherorts spielt auch der Geräuschpegel eine nicht unwesentliche Rolle, so darf er teilweise tagsüber nur unter 45 bzw. nachts unter 35 Dezibel liegen.
Insbesondere wegen des Geräuschpegels empfiehlt sich trotz eventueller Genehmigungsfreiheit ein Gespräch mit den Nachbarn. Sollten sich diese nämlich von der Kleinwindanlage gestört fühlen, können sie theoretisch rechtlich dagegen vorgehen. Dieses Gespräch sollte unbedingt stattfinden, selbst bei vorhandener Genehmigung seitens der Bauaufsichtsbehörde.
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Manche Internetseiten schlagen vor, die Baubehörde trotz Genehmigungspflicht zu umgehen und die Kleinwindkraftanlage einfach zu installieren. Davon raten wir jedoch entschieden ab. Einerseits ist es gesetzlich verboten, andererseits besteht die Gefahr, dass Nachbarn die Bauaufsichtsbehörde eventuell informieren. Schon steht der Kläger in der Haustür. Also lieber auf Nummer sicher gehen und sich durch die undurchsichtige Bürokratie quälen.