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Windkraft Service

die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen

Grundlage für diese Vergütung ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich aus dem Jahr 2004, umgangssprachlich wird dieses Gesetz auch Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) genannt. Die Wirtschaftlichkeit von Windparks und Windkraftanlagen ist von mehreren Faktoren abhängig. Natürlich ist für die effizient Nutzung einer solchen Anlage wehender Wind die Grundvorraussetzung. Je stärker und länger der Wind also weht, desto besser ist der Ertrag den die Anlage erzielt.

Allerdings argumentieren Betreiber und Investoren von Windkraftanlagen mittlerweile damit, dass diese Anlagen auch in Niedrigwindgebieten äußerst wirtschaftlichen arbeiten.

Welche Faktoren beeinflussen die Investitionsentscheidung?

Die beiden wichtigsten Einflussfaktoren bei der Investitionsentscheidung für den Betrieb einer Windkraftanlagen sind zum einen die Investitionsausgaben, zum anderen die erzielbaren Energieerträge. Die Anlagekosten selbst nehmen ebenfalls eine wichtige Position ein. Als Nebenkosten solcher Anlagen bezeichnet man jene, die in der Unternehmensbilanz aktiviert- und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werde.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann eine Windenergieanlage nach zehn Jahren abgeschrieben sein – im Vergleich hierzu prognostizieren die meisten Hersteller eine Lebensdauer von etwa 20 Jahren. Folgende Komponenten sind bei der Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. Die meisten Ausgaben entstehen durch die Fundamentkosten, sowie die Netzanschlusskosten. Jeweils 8 -12% der Gesamtausgaben werden für diese beiden Bereiche fällig. Hinzu kommen Anbindungskosten, Geländeerschließungskosten, Transport-, Montage-, Planungs- und Finanzierungsnebenkosten.

Welche Betriebsausgaben sind zu erwarten

Zunächst einmal gilt es zu klären welche Ausgaben zu den Betriebsausgaben zählen. Aus einkommensteuerrechtlicher Sicht stellen Betriebskosten die Ausgaben dar, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst werden. Neben den Betriebskosten mindern auch die Kapitalkosten, den bei der Gewinnermittlung zu versteuernden Gewinn. Folgende Aufwendungen sind als Betriebskosten bei der Nutzung von Windkraftanlagen anzusehen. Neben den Wartungs- und Versicherungskosten, fallen auch Energiekosten für den Energiebezug der Anlage, sowie Pachtkosten an.

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Hier stellen wir die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen auf den Prüfstand. In den Bericht wurden sowohl See- als auch Landanlagen einbezogen.