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Windkraft Service

Einspeisevergütungen für Strom aus Windkraft

Grundlage für diese Vergütung ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich aus dem Jahr 2004, umgangssprachlich wird dieses Gesetz auch Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) genannt.

Seit dem Jahr 1991 erhalten Betreiber von Anlagen die Energie aus der Windkraft erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen eine entsprechende Vergütung dafür. Betrachtet man die Entwicklung der Vergütung für die Einspeisung so kommt man zu keinem positiven Fazit. Haben Anlagenbetreiber 1991 noch für eine eingespeiste Kilowattstunde 18.31 Cent erhalten so erhält man aktuell für eine Kilowattstunde lediglich noch 7.44 Cent. Wobei es hier regionale und standortbezogene Unterschiede geben kann, in einzelnen Regionen erhält man für die Kilowattstunde lediglich noch 5.43 Cent. Dies ist eine Senkung der Vergütung von fast 59 Prozent seit dem Jahr 1991.

Allerdings muss man hier relativieren denn im gleichen Zeitraum sind die Anschaffungskosten für Windkraftanlagen auch ziemlich stark zurückgegangen. Dies hat die Kürzungen zu einem großen Teil abfangen können.

Gründe für diese Senkungen bei der Vergütung sind vor allem die Vielzahl der mittlerweile vorhandenen Anlagen. Waren 1991 nur wenige Windenergieanlagen in Privathaushalten vorhanden, so sind heute aufgrund den zahlreichen Fördermöglichkeiten eine Vielzahl dieser Anlagen vorhanden. Dementsprechend sinken auch die Vergütungen, wäre dies nicht der Fall müssten die Stromanbieter ihre Preise für Energie erhöhen. Aber auch der Gesetzgeber sieht nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) eine Senkung pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz vor.

Anlagenbetreiber erhalten ihre Vergütungen je nach Qualität und Leistung der Anlage über einen festgeschriebenen Zeitraum von fünf Jahren. Nach dieser Zeit wird die Vergütung an den aktuellen Vergütungspreis angepasst. Betreiber von Neuanlagen erhalten automatisch den aktuellen Vergütungspreis der jedes Jahr entsprechend nach dem Erneuerbaren- Energie Gesetz festgeschrieben ist.

Für die Zukunft sind Erhöhungen bei den Vergütungen für die Einspeisung von Windenergie so gut wie ausgeschlossen. Anlagenbetreiber müssen eher mit weiteren Senkungen bei den Vergütungen für eine Kilowattstunde Windenergie rechnen.

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In diesem Beitrag durchleuchten wir für Sie die Einspeisevergütungen für Windkraft. Strom aus Windenergie wird gemäß des EEG staatlich subventioniert. Windenergie zählt zu den günstigesten Stromprodukten.