Einspeisevergütungen Solarstrom Spanien

Am 28.09.2008 trat in Spanien das königliche Dekret 1578/2008 in Kraft. Dieses regelt die Einspeisevergütungen für Solarstrom in Spanien neu und ersetzt die bisher geltenden Bestimmungen.

Die Einspeisevergütungen für Photovoltaik in Spanien sehen derzeit wie folgt aus:

Art der Anlage Förderkapazität Zusätzliche Vergabe-leistung 2010 Vergütung
Dachanlage 267 Megawatt 100 Megawatt 34 Cent bis 20 kWp
32 Cent ab 20 KW
Bodenanlage 133 Megawatt 60 Megawatt 32 Cent/KWh bei > 20 KW

Ziel der neuen Regelung ist es laut der spanischen Regierung, den Boom in der Solarindustrie zu bremsen und besser kontrollieren zu können. Dennoch können effiziente Betreiber von Photovoltaikanlagen von der neuen Gesetzgebung profitieren.

Die Einspeisetarife gelten in Spanien nur vorübergehende und sollen im Jahresrhytmus herabgesenkt werden. Jedoch soll die Herabsenkung 10% im Jahr nicht übersteigen. Die Einspeisevergütung ist in Spanien über einen Zeitraum von 25 Jahren garantiert. Auf den spanischen Inseln, zum Beispiel Mallorca, kommen wir auf über 2500 Sonnenstunden pro Jahr und Quadratmeter.

Das Vergabeverfahren

Neben der Herabsenkung der Einspeisetarife führt das neue Dekret zahlreiche bürokratische Hürden mit sich. Eingeführt wurde beispielsweise ein Register der Energieproduzenten, in welches jedes Projekt eingetragen werden muss. Dies ist notwendig um den vorgesehenen Vergütungstarif je nach Art und Größe der Anlage zu bekommen. Hinsichtlich der Umgehung der Leistungshöchstgrenze wurden ebenfalls spezielle Maßnahmen getroffen. So werden alle Anlagen und Projekte mit derselben Katasterreferenz als einziges Projekt bzw. Anlage gewertet.

Zusätzlich sollen die Tarife entsprechende der beantragten Vergabeleistung entweder gesenkt oder erhöht werden. Werden also sämtliche Kapazitäten ausgeschöpft so reduziert sich die Einspeisevergütung in der nächsten Vergaberunde entsprechend. Andersrum – werden nicht alle Kapazitäten vollständig ausgeschöpft wir die Vergütung in der nächsten Vergaberunde angehoben. Die jährlich zu vergebenden Kapazitäten werden in mehreren Vergaberunden verteilt. Kann ein Antrag in einer Vergaberunde nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Kapazität für diese bereits ausgeschöpft ist, so rutscht der Antrag automatisch in die nächste Vergaberunde.






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