Marktintegrationsmodell statt Vergütung für Eigenverbrauch
Die Gesetzesänderung sieht konkret vor, dass bei Anlagen mit einer Größe bis 10 KW nur noch 80 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütungsfähig sind. Bei Anlagen mit einer Größe von 10 KW bis 1 MW sollen 90 Prozent der erzeugten Strommenge eine Vergütung erhalten.
Für gewöhnliche Dachanlagen, wie sie auf den Dächern von Einfamilienhäusern zu finden sind hat diese Neuregelung keine negativen Auswirkungen auf die Rendite. Der Grund hierfür ist, dass mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde der Bezug von einer Kilowattstunde Haushaltsstrom eingespart wird – da der Preis für Haushaltsstrom bereits deutlich über dem von eingespeistem Solarstrom liegt. Je mehr Solarstrom also selbst verbraucht wird, desto rentabler ist die Anlage (wir beziehen uns mit dieser Aussage auf kleine Dachanlagen im Bereich von 4 KW – 15 KW).
Zum besseren Verständnis haben wir eine Beispielrechnung aufgestellt.
Hier die angenommen Daten für unsere Rechnung:
- Anlagengröße 11 KW
- Jährlicher Stromertrag von 800 Kilowattstunden pro KW installierter Leistung
Strompreis für den Bezug von Haushaltstrom 24,95 Cent je Kilowattstunde bei einem 3 Personen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden