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Einspeisevergütungen für Strom aus Biogasanlagen laut EEG

Aufgrund von Fehlentwicklungen beim Ausbau von Biogasanlagen nach der Novellierung des erneuerbare Energien Gesetz im Jahr 2009, soll mit neuen Regelungen, die im EEG 2012 verankert sind  entgegengewirkt werden. In der Bevölkerung mehrten sich zunehmend stimmen gegen Biogasanlagen, da eine Verknappung der Ackerflächen, sowie ein Anstieg der Pachtpreise durch den verstärkten Anbau von Biogasmais zu beobachten war. Dies konnte insbesondere auf die Kopplung von Gülle- und Nawaro Bonus im EEG 2009 zurückgeführt werde

Einspeisevergütungen für Strom aus Biogasanlagen laut EEG
Installierte Gesamtleistung jährliche Degression Einspeisevergütung
bis 150 Kilowatt 2,0 Prozent 14,3 Cent je kWh
bis 500 Kilowatt> 2,0 Prozent 12,3 Cent je kWh
bis 5 Megawatt 2,0 Prozent 11,0 Cent je kWh
bis 20 Megawatt< 2,0 Prozent 6,0 Cent je kWh

Wegfall von Gülle Bonus und Nawaro-Bonus im Erneuerbare Energien Gesetz ab 2012

Logischer Schluss im EEG 2012 war die Entkopplung der beiden Boni doch dabei allein wollte man es nicht belassen und schaffte Beide gleich ganz ab. Um diesen Wegfall zumindest teilweise auszugleichen wurden die Einspeisevergütungen um einige Cent erhöht (siehe Tabelle). Die jährliche Degression für die Einspeisung von Strom aus Biogas wird ab dem Jahr 2013 2 Prozent betragen.

Einsatzstoffvergütungsklasse für Biogasanlagen
Installierte Leistung Einsatzstoffvergütungsklasse I *1 Einsatzstoffvergütungsklasse II *2
bis 150 Kilowatt 6,0 Cent je kWh 8,0 Cent je kWh
bis 500 Kilowatt 6,0 Cent je kWh 8,0 Cent je kWh
bis 750 Kilowatt 5,0 Cent je kWh 8,0 Cent je kWh
bis 5 Megawatt 4,0 Cent je kWh 8,0 Cent je kWh

*1: aus Rinde und Waldrestholz gewonnener Strom, wird unabhängig von den in der Tabelle angegebenen Werten bis zu einer Anlagengröße von 5 Megawatt mit einem Substratbonus von 2,5 Cent je kWh vergütet

*2: für Strom, der aus Gülle erzeugt wird gelten bis zu einer Anlagengröße von 500 KW die obigen Angaben, darüber hinaus wird jedoch ein Substratbonus von nur 6,0 Cent je kWh gewährt.

Weiterer Anreiz pro Biogas durch Substratbonus

Einen weiteren Anreiz für die Anschaffung von Biogasanlagen will die Bundesregierung mit dem neuen Substratbonus schaffen. Wie hoch dieser Bonus ausfällt hängt von den in der Biogasanlage verwendeten Substraten, sowie der Jahresendleistung ab. Anhand der verwendeten Substrate wird die Einsatzstoffvergütungsklasse ermittelt.

Unterteilt werden die Einsatzstoffe in zwei Vergütungsklassen, die hierfür möglichen Boni schwanken zwischen 2,5 Cent und 8,0 Cent je Kilowattstunde.

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Förderung von Biogasanlagen und Biogas. Die Einspeisevergütungen für Biogasanlagen haben sich nach der EEG Novelle 2012 grundlegend geändert. Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick, über alle Fördermittel.