Es werden nur Wärmepumpen durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert, welche im Gebäudebestand installiert werden sollen. Eine Förderung von Anlagen in Neubauten erfolgt demnach nicht mehr.
Grundsätzlich sind auch nur solche Wärmepumpen förderfähig, die sowohl der Bereitstellung der Raumheizung als auch der Bereitstellung der Warmwasseraufbereitung dienen. Mehr Infos zu diesen Themen finden Sie unter der folgenden Tabelle mit den aktuellen Fördersätzen.
Hinweis: Vor der Auswahl einer Wärmepumpe, sollte Sie prüfen ob diese auch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den aktuellen Förderrichtlinien erfüllt. Einen Link zur aktuellen BAfA Liste mit Wärmepumpen, welche die Förderrichtlinien erfüllen, finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
Was zählt unter Gebäudebestand?
Als Gebäudebestand werden vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) Gebäude akzeptiert, für die bereits vor dem 01.01.2009 eine gültige Bauanzeige erstattet wurde oder ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde vorlag.
Weiterhin muss in dem Gebäude bereits vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem existiert haben. Die Basisförderung kommt also vor allem denjenigen zu Gute, die vorhaben ihr altes Heizungssystem durch eine effiziente Wärmepumpe zu ersetzen.
BAfA Kombinationsbonus – Kesseltauschbonus
Wenn Bauherren neben der Wärmepumpe noch eine Solaranlage installieren lassen, so erhält man Anspruch auf den Kombinationsbonus in Höhe von 600€. Zu beachten gilt hier, dass die BAfA Förderung der Wärmepumpe und die der Solaranlage, separat voneinander beantragt werden müssen.
Den sogenannten Kesseltauschbonus gibt es seit Anfang 2011 nicht mehr.
Allgemeine Förderbedingungen und Voraussetzungen für eine Bafa Wärmepumpenförderung
Für eine Bafa Förderung kommen grundsätzlich nur effiziente Wärmepumpen in Frage. Bemessen wird dies anhand der Jahresarbeitszahl in Abhängigkeit von der Art der Wärmepumpe nämlich:
- Eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei elektrisch betriebenen Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen
- Mindestens 3,7 für elektrisch betriebene Luft/Wasser Wärmepumpen
- Mindestens 1,3 für Gasbetriebene Wärmepumpen
Weitere Bedingungen und Faktoren für die Förderwürdigkeit von Wärmepumpen
Wärmepumpen, welche gemäß den Bafa Richtlinien gefördert werden sollen, müssen Wärme für Trinkwasser und Heizung gleichzeitig bereitstellen. Unverzichtbar ist ein Beleg über den COP- Wert (Coefficient of Performance), welcher die Grundlage der Berechnung für die Jahresarbeitszahl darstellt.
Dieser Nachweis muss von einer unabhängigen Prüfstelle erbracht worden sein. Zudem muss dem Antrag auf Förderung eine Erklärung des Handwerksbetriebs beigelegt werden, welche bestimmte Angaben enthalten muss. Ein Nachweis über die beheizte Wohnfläche ist ebenfalls dringend erforderlich.
Stand: März 2011