Betreiberhaftpflicht- und Ausfallversicherung
Jedes Produkt der Versicherungsbranche weist spezifische Abweichungen hinsichtlich der Leistungsangebots auf. Versichert werden in der Regel Schäden, die sich durch Kurzschluss, durch Blitzeinschlag und Wildtierbiss oder durch Vandalismus ergeben. Zu unterscheiden ist die Schadenversicherung dabei von der Betreiberhaftpflicht- und der Ausfallversicherung, die ebenfalls für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen.
Vor Abschluss einer Photovoltaik-Schadensversicherung sollte bei dem Anbieter unbedingt abgeklärt werden, ob der Versicherungsschutz abhängig gemacht wird von dem Vorhandensein eines Blitz- und Überspannungsschutzes. Sollte dieses der Fall sein, könnte der Versicherer bei Nichtvorhandensein im Schadensfall die Leistung verweigern.
Wann eine Versicherung sinnvoll ist
Grundsätzlich sollten Schutzmechanismen eingerichtet und entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden, wenn die PV-Anlage eine exponierte Lage besitzt. So sind beispielsweise Gebäude auf einer Anhöhe eher Gefahren ausgesetzt als geschützt liegende Gebäude. Besondere Gefährdungen sind auch dann zu vermuten, wenn sich in der Nähe der PV-Anlage keine weiteren Gebäude befinden, sie über die Anlage hinausragen und so beispielsweise Blitzeinschläge abfangen könnten. Eine Versicherung ist dabei grundsätzlich sinnvoll, da auch leistungsfähig Schutzmechanismen keine vollständige Sicherheit bieten und die Schadenssummen im Schadensfall erheblich sei können. Eine Versicherung ist auch dann sinnvoll, wenn der Besitzer der Anlage keine zusätzlichen Umbaumaßnahmen wünscht und auf die Investition in einen Blitz- und Überspannungsschutz verzichten möchte. In diesen Fällen wird bei einigen Versicherungsprodukten als Ausgleich die Prämie angehoben.
Die Kosten für eine Photovoltaik-Schadenversicherung
Die Kosten für eine Versicherung beginnen bei knapp über 50 Euro im Jahr und können je nach Versicherungsgesellschaft bei kleineren Anlagen bei bis zu 100 Euro im Jahr liegen (Stand: Januar 2012). Wie bei anderen Versicherungsarten auch ist auf die Selbstbeteiligung zu achten, die jedoch bei vielen Gesellschaften bei 0 Euro liegt. Wie andere Kosten im Zusammenhang mit der PV-Anlage auch sind die Kosten für die Versicherung von der Steuer absetzbar.