Klage gegen Strompreiserhöhung von Gericht abgewiesen
Lüneburg – Am vergangenen Mittwoch wies das Landgericht Lüneburg eine Sammelklage von insgesamt 21 Klägern gegen E.ON Avacon ab. Die Kläger wollten mit der Klage erreichen, dass die Kündigung Ihrer alten Verträge, mit niedrigeren Preisen für unzulässig erklärt wird.
Weiterhin forderten die Kläger eine Rückerstattung der dadurch entstandenen Kostendifferenz von Seiten des Energieversorgers. Das Gericht erklärte die von E.ON Avacon ausgesprochenen Kündigungen als wirksam und auch der zweiten Forderung der Kläger konnte nicht entsprochen werden.