Lüneburg – Am vergangenen Mittwoch wies das Landgericht Lüneburg eine Sammelklage von insgesamt 21 Klägern gegen E.ON Avacon ab. Die Kläger wollten mit der Klage erreichen, dass die Kündigung Ihrer alten Verträge, mit niedrigeren Preisen für unzulässig erklärt wird.
Weiterhin forderten die Kläger eine Rückerstattung der dadurch entstandenen Kostendifferenz von Seiten des Energieversorgers. Das Gericht erklärte die von E.ON Avacon ausgesprochenen Kündigungen als wirksam und auch der zweiten Forderung der Kläger konnte nicht entsprochen werden.
Das Gericht erklärte, dass die Kündigung wirksam sei, weil auch das Unternehmen laut den Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht besitzt. Dem Unternehmen steht es somit frei Verträge zu kündigen, so lang die Kündigungen mit den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vereinbar sind.
Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang außerdem auf das Gerichtsurteil in einem ähnlichen Prozess, welches bereits durch das Oberlandesgericht Celle bestätigt wurde.
Weiterhin erklärte das Gericht, dass die Stromabnehmer bereits bei den Jahresabrechnungen von den gestiegenen Preisen erfahren haben müssen. Weil keiner der Kläger nach Erhalt der Jahresabrechnung sein Veto eingelegt hat, wird nun unterstellt, dass die Kläger mit den Preiserhöhungen zum damaligen Zeitpunkt einverstanden gewesen wären
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