Das Thema Gebäudesanierung steht derzeit bundesweit im Fokus. Gestritten wird um die Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung – schließlich ist die Energieeinsparung ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.
Zwar werden Neubauten längst nach ganz anderen energetischen Vorschriften gebaut, dennoch kommt es auch hier häufig zu Fehlern während der Bauphase, die eine weitere, spätere Sanierung notwendig machen.
So passiert es häufiger, dass der schnellstmögliche Erstbezug Vorrang vor den regulären Trocknungszeiten der Gebäudehülle bekommt. Problematisch ist das deswegen, da sich so jede Menge Wasser in den Baumaterialien einlagert. Diese Feuchtigkeit tritt irgendwann aus und begünstigt so maßgeblich Schimmelbildung, weshalb ein Großteil von Neubauten bereits kurz nach dem Einzug der ersten Bewohner mit Schimmel belastet ist. Luftentfeuchtungsgeräte (mehr dazu auf Luftentfeuchtungsgeraete.net) können hier zwar Abhilfe schaffen jedoch wird die Vermehrung der oft gesundheitsschädlichen Keime durch falsches Lüftverhalten begünstigt.
Für Bauherren ist es deshalb empfehlenswert, sich mit der Thematik Schimmelbildung in Neubauten näher zu befassen, da diese Thematik oft unterschätzt wird, später sich jedoch oft haftungsrechtliche Fragen im Falle von Gesundheitsschäden stellen. Die Einhaltung der Trocknungszeiten ist deshalb ganz Wesentlich zu betrachten, da die Erreger, die sich im Falle einer Nichteinhaltung in Bodenbelägen und Vorsatzschalen bilden, nur schwer zu bekämpfen sind. Eine dauerhafte Schimmel-Bekämpfung ist dann nicht nur zeit- sonder auch sehr kostenintensiv.
Sollte eine spätere Gebäudesanierung dennoch erforderlich werden, so dürfte die Hoffnung auf staatliche Förderung sehr gering sein, da die Sanierungsmaßnahme nichts mit Energieeinsparung- und Effizienz gemäß der EnEV zu tun hat.
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