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Verfassungsklage gegen Solarkürzung in Planung

14. März 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1237

Noch ist die Novellierung des erneuerbare Energien Gesetz nicht beschlossene Sache – doch aus Politik und Wirtschaft regt sich zunehmend Widerstand. Nun hat sich auch einer der größten PV Projektplaner, Belectric, in die Diskussionen  mit eingeschalten und schließt selbst eine Verfassungsklage gegen die von Röttgen und Rösler geplante Novelle nicht mehr aus.

Immer wieder geht es um den Zeitplan, mit dem die Neuerungen umgesetzt werden soll. Zwar hat man sich in einer ersten Lesung am vergangenen Freitag im Bundestag auf eine Verschiebung des Inkrafttretens, um drei Wochen nach hinten geeinigt, dies hilft Investoren, Planern und Installateuren von großen Solarparks allerdings nur wenig.

Nach der Novelle sollen Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt gar nicht mehr gefördert werden. Diese Anlagen hätten allerdings mitunter eine Umsetzungsdauer von einem Jahr und mehr.

Entscheidung über Verfassungsklage nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Belectric behält sich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, möchte mit der Entscheidung darüber jedoch bis nach dem Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens warte. Martin Zembsch, Geschäftsführer von Belectric kündigt im Falle einer Umsetzung der derzeitigen Pläne, definitiv Klage einzureichen.

Gutachten bescheinigt Verfassungswidrigkeit der Kürzungspläne

Ein von der Juristin Anna Leisner-Egensperger erstelltes Gutachten zur Vorlage beim höchsten deutschen Gericht ausgearbeitet. Dieses besagt, dass die neuen Regelungen schon deshalb verfassungswidrig sind, weil sie auch für bereits in Planung befindliche und genehmigte Anlagen gelten sollen. Hier kommt es jedoch zu gravierenden Überschneidungen mit dem Baurecht, aufgrund dessen sich Unternehmen an, die große Solarprojekte umsetzen wollen, an bestimmte Fristen halten müssen.

Bei derzeitiger Umsetzung des EEG Gesetzentwurfs würde das fatale Folgen haben – eine Reihe von Großprojekten müsse wegen Undurchführbarkeit abgesagt werden, da die neuen Vergütungssätze, sofern es denn überhaupt noch Vergütungen gibt, die Projekte unwirtschaftlich machen. Investitionen die bereits getätigt worden sind, wären somit verloren.

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