Zum 01. Januar 2012, also in wenigen Tagen, tritt die Neufassung des erneuerbare Energien Gesetz in Kraft. Betreiber von Photovoltaikanlagen haben ab diesem Zeitpunkt das Recht auf eine monatliche Auszahlung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Das EEG regelte in seiner bisherigen Fassung nicht eindeutig, ob die Netzbetreiber zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet sind und in welchem Rhythmus dies geschehen muss oder kann.
Im Erneuerbare Energien Gesetz heißt es fortan, dass monatliche Abschläge in angemessenem Umfang geleistet werden müssen. Über die genaueren Modalitäten bezüglich der Angemessenheit der Zahlungen werden keine konkreten Angaben gemacht.
Dennoch dürfte die Gesetzesänderung diesbezüglich vor allem Anlagenbesitzern eine Hilfe sein, die beispielsweise wegen der Finanzierung ihrer Solaranlage auf monatliche Zahlungen angewiesen sind. Die Novellierung des EEG gilt auch für Anlagen, die vor in Kraft treten Dieser gebaut wurden. Somit können ab Januar alle Betreiber von Solarstromanlagen Abschlagszahlungen auf ihre Einspeisevergütungen bei den jeweiligen Netzbetreibern einfordern.
(Quelle: Solarserver.de)
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