Laut einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf fordert der Bundesrat eine drastische Vereinfachung der energetischen Vorgaben für Immobilienbesitzer. Hierbei handelt es sich um ein geplantes Gesetz, dass eine EU Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht umsetzen soll.
An den derzeitigen energetischen Vorgaben für Immobilien kritisiert der Bundesrat vor allem die nicht mehr überschaubare Fülle. So gebe es beispielsweise viele unterschiedliche Regelungen für private Bauherren, Gebäude des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Diese sollten nach den Vorstellungen des Bundesrates zu einheitlichen Regelungen zusammengeführt werden.
Geschehen sollte dies im Rahmen der für 2012 geplanten Novellierung Energieeinsparverordnung. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung kontraproduktiv für die Entbürokratisierung, heißt es. Zustimmung kommt von der Bundesregierung bislang nicht, vielmehr begründet sie die unterschiedlichen Regelungen damit, dass öffentliche Gebäude im Bereich der Wärme- und Energieversorgung eine Vorbildfunktion inne hätten und deshalb auch andere Vorgaben bräuchten als beispielsweise Immobilien von Privatpersonen.
Die EU Richtline besagt, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen müssen und Deutschland dazu verpflichtet ist, die Herkunft des Stroms in einem Register nachzuweisen. Vor allem das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen durch den Gesetzentwurf an diese Richtline angepasst werden.
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