Hauseigentümer und auch Mieter sind ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausgasanschlusses, selbst für den korrekten und sachgemäßen Zustand von Gasleistungen, Gasgeräten und Verbrennungsluftöffnungen verantwortlich. Die Gasinstallation sollte aus Sicherheitsgründen daher regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden.
Die jährlich vorgeschriebene Sichtkontrolle kann jeder Hauseigentümer selbst vornehmen, da hierfür keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich sind. Allerdings kann diese Kontrolle auch dem Gasversorger, einem Sanitärinstallateur oder einem Schornsteinfeger überlassen werden.
Viele Gasversorger bieten weiterhin einen jährlichen Gasheizungscheck an, welcher ebenfalls sinnvoll ist. Hier wird durch einen ausgebildeten Monteur eine Reinigung der Brenne rund Elektroden durchgeführt. Außerdem werden Abgaswerte, sowie der Anlagendruck gemessen und bei Bedarf, Verschleißteile ausgetauscht.
Diese Wartungsmaßnahmen können die Lebensdauer und Effizienz einer Gasheizung erheblich positiv beeinflussen. Zusätzlich ist von Gesetzeswegen alle zwölf Jahre eine Überprüfung der Gasleitungen auf Dichtheit vorgeschrieben. Dieser Check darf allerdings ausschließlich von eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden und nicht vom Mieter oder Vermiter selber.
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