Schallemission einer Windenergieanlage - Lärmpegel von WKA
Windkraftanlagen stellen eine der umweltschonendsten Methoden dar Strom zu erzeugen. Doch auch diese Anlagen weisen ihre Nachteile auf, zu denen bspw. die Schallemission zählt. Der Gesetzgeber hat deshalb Grenzwerte erlassen, um die Lärmbelastung in Grenzen zu halten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über das Thema und führt auch die gültigen Grenzwerte auf.
Grundsätzliche Anmerkungen zur Geräuschentwicklung
Da die Rotorblätter einer Windkraftanlage durch Wind bewegt werden, die eine immense Geschwindigkeit aufweisen können, bleibt die Entwicklung eines entsprechenden Geräuschpegels nicht aus. Die heute anzutreffenden Windenergieanlagen geben dabei an die nahe Umgebung 55 Dezibel (dB) und mehr ab. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Emission von der Entfernung von der Anlage abhängig ist und schon nach wenigen hundert Metern stark abfällt.
Je nachdem, in welchem Gebiet die Räder aufgestellt werden, müssen deshalb andere Abstände bspw. zu Krankenhäusern oder Wohngebieten eingehalten werden. Während in einem Industriegebiet Emissionen bis zu 70 dB selbst in der Nacht vertretbar sind, müssen die Emissionen in reinen Wohngebieten in der Nacht auf 35 dB reduziert werden (siehe Tabelle unten).
Reduzierung der Schallemissionen
Zum Vergleich kann angeführt werden, dass bereits Straßenlärm einen Schallpegel von 90 dB erreichen kann und die Lärmemission durch Windräder damit im Vergleich als gering anzusehen ist. Dennoch werden bereits in der Bauphase von Windkraftwerken auch Fragen nach der Emission des Schalls gestellt und wie Diese zu reduzieren ist. Da die Schallausbreitung sehr komplex sein kann und in erheblichem Maße durch das Gelände beeinflusst wird, muss jeder Einzelfall im Detail betrachtet werden.
Eine Reduzierung des Schalls kann in einigen Fällen etwa während der Nacht dadurch erzielt werden, dass die Drehzahl gedrosselt wird. Hierdurch können Geräuschminderungen von bis zu 4 dB erreicht werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Grenzwerte, die am Tag und in der Nacht bereits bei der Bauplanung berücksichtigt werden sollten: