Am 16.07.2010 hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung für Windkraftanlagen auf den Weg gebracht. Inhalt dieser Verordnung ist die Verlängerung der Übergangsfrist für Neuanlagen, die Systemdienstleistungen für den Stromnetzbetrieb erbringen müssen und diese über ein Zertifikat nachweisen müssen.
Mit der Verordnung wurde diese Übergangsfrist vom 30.06.2010 bis zum 31.03.2011 verlängert. Notwendig wurde die Fristverlängerung durch die Tatsache, dass die bisher geltende Frist den Herstellern von Windenergieanlagen nicht ausreichte, den Nachweis zu erbringen, dass diese den Anforderungen der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen für Windenergieanlagen) entsprechen.
Durch ein nicht verlängern der Übergangsregelung wäre ein Ausbaustopp der Windenergie in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu befürchten gewesen. Die abgeänderte Verordnung sieht außerdem vor, dass Windkraftanlagen, die bis zum 1. April 2011 in Betrieb genommen werden einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde Strom erhalten, sofern sie den Anforderungen zur Erhöhung der Netzstabilität genügen. Für die Veränderung der Verordnung war eine Zustimmung des Bundestage oder des Bundesrates nicht notwendig.
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