Voraussichtlich kann das geplante Gesetz zur Kürzung der Solarförderung nicht wie geplant zum 1.Juli 2010 in Kraft treten. Grund dafür ist ein Votum der Länderkammer, die heute dafür stimmte, im vorliegenden Fall den Vermittlungsausschuss anzurufen. Allerdings geht die Bundesregierung derzeit noch davon aus, dass die geplante Regelung auch rückwirkend greifen könnte.
Gegen die geplante Kürzung der Solarförderung und somit für den Anruf beim Vermittlungsausschuss stimmten vor allem ostdeutsche- und SPD geführte Bundesländer. Damit ist die EEG Novelle deren Eintritt für den 1.Juli festgesetzt war zunächst gestoppt.
Im Vermittlungsausschuss werden nun 16 Vertreter des Bundestags, sowie des Bundesrats über einen Kompromiss debattieren. Danach muss sich erneut der Bundesrat mit der Thematik befassen. Allerdings wird diese Sitzung frühestens im Juli stattfinden, da ein Termin in diesem Monat nicht mehr möglich ist. Der Bundesrat ist in dieser Angelegenheit nicht zustimmungspflichtig, was bedeutet, dass der Bundestag die eigentlich bereits beschlossene Gesetzesvorlage mit einer absoluten Mehrheit wieder in Kraft setzen könnte.
Zwar hatten sich Mitglieder aller Parteien für eine zusätzliche Kürzung der Förderung von Photovoltaikanlagen ausgesprochen, allerdings wurde die Höhe dieser Kürzung in den letzten Monaten zum Streitthema. Die Länderkammer sprach sich für eine Kürzung um maximal zehn Prozent aus, während die nun angefochtene Gesetzesvorlage eine Kürzung um 16% für Dachanlagen und 11% bis 15% für Freiflächenanlagen vorsieht. Solarparks auf Ackerflächen sollen nach dem Willen der Bundesregierung ganz von der Förderung ausgeschlossen werden. Diesen Vorschlag hatte eine Mehrheit aus FDP und CDU im Mai im Bundestag durchgesetzt.
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