Seit bekannt wurde, was die Bundesregierung mit der Solarförderung vor hat regten sich intensive Proteste seitens Branchenvertretern, Angestellten und auch aus der Politik selbst. Erst heute demonstrierten wieder zehntausende in Berlin und Anderenorts gegen das von Rösler und Röttgen entworfene „Solarausstiegsgesetz“. Doch die Proteste und die Androhung einiger Landesregierungen, das Gesetz im Bundestag zu blockieren zeigt nun Wirkung.
Heute wurde aus Fraktionskreisen bekannt, dass man sich auf eine Verschiebung des Inkrafttretens zum 01. April geeinigt hätte und nicht wie zunächst geplant am 09. März als Stichtag festhalte. Auch einigte man sich darauf, dass das Parlament bei zukünftigen, geplanten Einschnitten weiterhin ein Mitspracherecht haben sollte, die sogenannte „Ermächtigungsverordnung“ wäre damit ebenfalls vom Tisch.
Union plädiert für Änderungen der Vergütungen bei Freiflächenanlagen
Auf die Änderungen bezüglich des Zeitpunktes und der Einbeziehung des Parlaments bei zukünftigen Entscheidungen habe man sich konkret geeinigt, am Dienstag sollen die Regelungen von den Fraktionen gebilligt werden, bevor am Freitag erstmals im Bundestag darüber gesprochen wird. Derweil war zu vernehmen, dass ich vor allem Unionspolitiker für weitere Änderungen bezüglich der Einspeisevergütungen für Strom aus Freiflächenanlagen stark machen. Hier wird gefordert, dass die Vergütungen um lediglich 15 Prozent, statt wie bisher geplant um mehr als 30 Prozent gekürzt werden.
Dazu sei angemerkt, dass Solarparks schon heute die kosteneffizienteste Methode der Solarstromgewinnung darstellen. Warum also diese Anlagen unter dem Kostenargument am stärksten beschneiden? Diese Frage können wir an dieser Stelle leider nicht beantworten.
Neben der Union plädieren auch Politiker der FDP für Änderungen bezüglich der Regelungen für große Solarparks ab 10 Megawatt. Diese sollen laut den Rösler / Röttgen Plänen zukünftig keine Vergütung mehr erhalten. Dagegen gibt es ebenfalls heftige Kritik aus Teilen der Regierungsfraktion.
Änderungsbedarf auch bei der „Formulierungshilfe“ – Ergänzung des Photovoltaik-Anlagenbegriffs
Auch hier haben die Herren Rösler und Röttgen sich etwas ganz besonderes einfallen lassen, was nach Meinung vieler Experten schon fast als Deckelung des PV Zubaus zu bezeichnen ist. In dem vom Kabinett beschlossenen Papier heißt es hierzu:
„Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Anlagen nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 und 3 unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie innerhalb von 24 aufeinander folgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 4 Kilometern in der Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind.“
Im Klartext bedeutet das, dass bereits bestehende Freilandanlagen den Bau von weiteren Anlagen in einer ganzen Region verhindern können, da diese bei Übernahme dieses Wortlauts in den Gesetzestext keinen Anspruch mehr auf Förderung hätten. Offiziell soll damit verhindert werden, dass Solarparks mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt durch eine Stückelung dennoch die voll Förderung erhalten. Übers Ziel hinaus geschossen wird jedoch auch hier deutlich, da großflächig die Errichtung, in sich völlig eigenständiger Solarparks verhindert wird, indem Diesen keine Förderung mehr gewährt wird.
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