Wien – Mit in Kraft treten der neuen Ökostromverordnung am 02.10.2010 werden erneuerbare Energien nun deutlich stärker gefördert als bislang. Besonders die Bereiche Photovoltaik, Windkraft und Biomasse können von der neuen Verordnung profitieren. Besonders Betreiber von Windkraftanlagen dürfen sich über eine Vergütung freuen, die um satte 29% gestiegen ist. Wie genau sich die neuen Regelungen auf die einzelnen Energieträger auswirken, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Mit den neuen Tarifen will man die nötigen Anreize schaffen, um Investoren für Ökostrom-Technologien anzulocken. Bislang fielen die Einspeisevergütungen für Ökostrom-Technologien im internationalen Vergleich eher mager aus.
29% mehr Geld für Strom aus Windkraft
Besonders der Bereich Windkraft kann von der neuen Ökostromverordnung profitieren. Der starke Anstieg der Einspeisevergütung für Windstrom wird damit begründet, dass Windenergie gleich nach der Wasserkraft das größte Ausbaupotenzial vorzuweisen hat. Der Preis je Kilowattstunde steigt damit von bisher 7,53 Cent auf satte 9,7 Cent. Im Vergleich: In Deutschland erhält man je nach Region derzeit 5,43 Cent bis 7,44 Cent pro Kilowattstunde Windstrom nach dem EEG.
mehr Geld für gebäudeintegrierte Photovoltaik
Biomasse – 7, statt bisher 4 Klassen
Bei Biomasseanlagen wird in Zukunft zwischen sieben Unterschiedlichen Klassen unterschieden. Diese erachtete man für notwendig, um den vielen verschieden Leistungsstärken der Anlagen gerecht zu werden. Die Einspeisevergütungen liegen nach in Kraft treten der neuen Ökostromverordnung 2010, je nach Anlagengröße zwischen 10 und 14,98 Cent pro kWh. Die zuständigen Stellen haben allerdings angekündigt, gerade im Bereich Biomasse für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren zu sorgen.
Bei Biogas hingegen reduzierte man die Tarifklassen von ehemals von, auf nun 3. Künftig werden nun je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh gezahlt.
Andere Beiträge zu dieser Thematik