Solarstrom selbst verbrauchen – Wann lohnt Eigenverbrauch
Die Reglung für den Eigenverbrauch von Solarstrom, dass Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen wurden, teilweise oder vollständig vom Anlagenbetreiber für seinen Stromverbrauch genutzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass man den nicht verbrauchten Anteil weiterhin ist das öffentliche Netz einspeisen kann.
Die Bedingung hierfür ist jedoch, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe des Anlagenbetreibers oder von Dritten verbraucht wird. Weiterhin muss der Verbrauch mit Hilfe von Auflistungen und Stromzähler genauestens bestimmt und nachgewiesen werden. Mehr…