Änderung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen
Am 16.07.2010 hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung für Windkraftanlagen auf den Weg gebracht. Inhalt dieser Verordnung ist die Verlängerung der Übergangsfrist für Neuanlagen, die Systemdienstleistungen für den Stromnetzbetrieb erbringen müssen und diese über ein Zertifikat nachweisen müssen.
Mit der Verordnung wurde diese Ãœbergangsfrist vom 30.06.2010 bis zum 31.03.2011 verlängert. Notwendig wurde die Fristverlängerung durch die Tatsache, dass die bisher geltende Frist den Herstellern von Windenergieanlagen nicht ausreichte, den Nachweis zu erbringen, dass diese den Anforderungen der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen für Windenergieanlagen) entsprechen. Mehr…