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Bundeskabinett beschließt Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung

20. Juni 2010 | Keine Kommentare | Hits: 579

Vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft wurde nun die geänderte Fassung der Gasnetzzugangsverordnung von der Bundesregierung beschlossen. Mitte Mai erklärte Wirtschaftsminister Brüderle (FDP), welche Instrumente dem Gasmarkt neue Impulse verleihen sollen und durch die wieder mehr Bewegung auf dem Gasmarkt erwartet wird.

Als erstes sollen bis zum Jahr 2013 die Anzahl der Gasmarktgebiete von derzeit sechs auf maximal zwei reduziert werden. Diese Maßnahme mache bundesweite Gaslieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlicher. Hierzu ist als Zwischenschritt die Reduzierung der L-Gasmarktgebiete auf eins und die Zahl der H-Gasmarktgebiete auf höchstens zwei zu reduzieren.

Das größte Hindernis für den Markteintritt von neuen Wettbewerbern stellen bisher die Transportkapazitäten dar, bei deren Versteigerung sich in Zukunft einiges ändern soll. So müssen Fernleitungsnetzbetreiber künftig den Transportkunden neben festen, auch unterbrechbare Kapazitäten auf Jahres-, Monats-  und Tagesbasis anbieten. Spätestens zum ersten August 2011 müssen alle Netzbetreiber eine gemeinsame Primärkapazitätsplattform für die Vergabe von Ein- und Ausspeisekapazitäten einrichten. Die Kosten hierfür können von den Netzbetreibern auf die Netzentgelte umgelegt werden.

Laut Beschluss des Kabinetts erhalten Gaskraftwerke das Recht Kapazitäten gegen eine Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren. Der Bundesverband Neuer Energien (BNE) zeigte sich zufrieden mit den Verbesserungen, kritisiert allerdings weiterhin den wenig verbesserten Netzzugang für neue Gaslieferanten. Robert Busch (BNE Geschäftsführer) erklärte, wenn funktionierender Wettbewerb das Ziel der Bundesregierung sei, muss §49 der das Verfahren für eine Zugangsverweigerung regelt, ohne Ersatz gestrichen werden.

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Autor: Martin Kategorie: Allgemein abgelegt unter:

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